Mobbing wird betrieben mit dem Ziel, Betroffene aus dem Betrieb hinauszuekeln. Es wir auch als „Psychoterror am Arbeitsplatz" bezeichnet. Im weiteren Sinn bedeutet Mobbing, andere Menschen ständig bzw. wiederholt und regelmäßig zu schikanieren, zu quälen und seelisch zu verletzen, beispielsweise Mobbing in der Schule, am Arbeitsplatz, im Sportverein, im Altersheim und im Internet (Cyber-Mobbing). Typische Mobbinghandlungen sind die Verbreitung falscher Tatsachen, die Zuweisung sinnloser Arbeitsaufgaben, soziale Isolation oder ständige Kritik an der Arbeit.(1)
Sie können sich rechtlich gegen Mobbing wehren. Kontaktieren Sie uns, wir finden auch für Ihren Fall eine geeignete Lösung.
Mobbing wird arbeitsrechtlich als Verletzung der Persönlichkeit im Sinne von Art. 328 OR betrachtet. Der Arbeitgeber ist insbesondere verpflichtet, das Mobbing einzustellen beziehungsweise entsprechende Weisungen an den Mobber zu erlassen.
Lassen Sie sich von uns beraten. Wir unterstützen Sie bei Ihren Fragen zum Arbeitsrecht und zeigen Ihnen Lösungswege gegen Mobbing auf:
Der Bund bietet Hilfe mit der Broschüre "Mobbing - Begriff und rechtliche Aspekte". Diese Broschüre richtet sich an alle Personen, die sich mit Fragen rund um Arbeitsbeziehungen beschäftigen. Wer das Phänomen Mobbing und die Zusammenhänge kennt, kann dazu beitragen, Mobbing zu verhindern. Angesprochen sind vor allem die Vollzugsorgane des Arbeitsgesetzes, die Arbeitgebenden, die Gewerkschaften und die Angestellten, sowie allgemein Personen mit Bezug zur Arbeitswelt. Sie sollen sensibilisiert werden und in der Lage sein, diese Konfliktform von anderen zu unterscheiden.
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