Das Verwaltungsrecht ist eine Teilmaterie des öffentlichen Rechts und das Recht der Staatsverwaltung. Das Verwaltungsrecht regelt die Verfahren innerhalb der verschiedenen Verwaltungsorgane, die Beziehung zwischen diesen und das Verhältnis vom Staat zum Bürger. Es lassen sich zwei Teilbereiche unterscheiden. Im allgemeinen Verwaltungsrecht werden die wichtigsten Grundlagen für die Staatsverwaltung definiert. Beim besonderen Verwaltungsrecht hingegen handelt es sich um spezifischere Regelungen die einzelne konkretere Verwaltungsbereiche konkretisieren, wie bspw. Baurecht, Denkmalsschutz, Strassenverkehrsrecht etc.
Folgende Themen sind vom öffentlichen Recht/Verwaltungsrecht erfasst:
SORE Rechtsberatung
Adresse
Feierabendstrasse 59
4051 Basel
Telefon 272 00 04
Telefon- und Beratungszeiten (mit Voranmeldung)
Montag - Freitag
0900- 1200
1400 - 1800
Senden Sie uns eine E-Mail an