Öffentliches Recht und Verwaltungsrecht

Das Verwaltungsrecht ist eine Teilmaterie des öffentlichen Rechts und das Recht der Staatsverwaltung. Das Verwaltungsrecht regelt die Verfahren innerhalb der verschiedenen Verwaltungsorgane, die Beziehung zwischen diesen und das Verhältnis vom Staat zum Bürger. Es lassen sich zwei Teilbereiche unterscheiden. Im allgemeinen Verwaltungsrecht werden die wichtigsten Grundlagen für die Staatsverwaltung definiert. Beim besonderen Verwaltungsrecht hingegen handelt es sich um spezifischere Regelungen die einzelne konkretere Verwaltungsbereiche konkretisieren, wie bspw. Baurecht, Denkmalsschutz, Strassenverkehrsrecht etc.

 

Folgende Themen sind vom öffentlichen Recht/Verwaltungsrecht erfasst:

  • staatliche Verfügungen
  • Bewilligungen
  • Gesuche um staatliche Leistungen
  • Führerausweisentzug
  • Einbürgerung
  • Schulrecht
  • Baurecht
  • Gemeinderecht
  • Einsprache- und Rekursverfahren in verschiedenen verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten