Die Vermögenssteuer wird nur von Kantonen und Kommunen bei einer natürlichen Person aufgrund ihrer persönlichen oder wirtschaftlichen Zugehörigkeit besteuert.
Steuersubjekt
Natürliche Person
(ev. Teilhaber eines Personenunternehmens)
Steuerobjekt
Reinvermögen
Steuermass
Reinvermögen, inkl. Anteile an Personenunternehmen, da diese keine eigene Rechtspersönlichkeit haben
Befreit:
Steuerliche Korrekturen
ev. Aufrechnungen
Besteuerungsort
Wohnsitz
Geschäftsort als Steuerdomizil bzw. Nebensteuerdomizil
Abzugsfähigkeit
Steueraufwand
Nicht möglich
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