Mietzinsherabsetzung während laufendem Mietverhältnis
Voraussetzungen
Berechnungsgrundlagen haben sich seit der letzten massgebenden Mietzinsfestlegung wesentlich verändert:
Veränderung hätte in umgekehrter Richtung eine Mietzinserhöhung von 1% erlaubt.
Senkung des Referenzzinssatzes um ¼ ist demgemäss „wesentlich“.
Vermieter kann dem Herabsetzungsbegehren keine absolute oder relative Anpassungsgründe entgegenhalten.
Verfahren
Mieter hat schriftlich dem Vermieter ein Herabsetzungsbegehren zu stellen:
Bezifferung Herabsetzungsanspruch (in Franken oder Prozent)
Hinweis auf 30-tägige Frist zur Stellungnahme
Mit eingeschriebenem Brief (aus Beweisgründen)
Vermieter hat innert 30 Tagen ab Erhalt Stellung zu nehmen.
Lehnt der Vermieter das Begehren ab, oder nimmt keine Stellung dazu, hat der Mieter innert 30 Tagen ab Ablauf der ersten 30-tägigen Frist bei der zuständigen Schlichtungsbehörde
Herabsetzungsklage einzureichen.
Herabsetzungsklage kann direkt bei der Schlichtungsbehörde erhoben werden, wenn gleichzeitig eine Mietzinserhöhung angefochten wird (OR 270a Abs.3)
Wirkung bei Gutheissung des Herabsetzungsbegehrens: Mietzins wird per nächsten Kündigungstermin herabgesetzt.