Damit eine Marke eintragungsfähig ist, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
-
ein grafisch darstellbares Zeichen, solange sie unterscheidungskräftig sind
- Massgebend für die Unterscheidungskraft sind:
- Konkrete Verhältnisse
- Gesamteindruck, den ein bestimmter Begriff oder ein bestimmtes Zeichen hinterlässt
-
die Marke darf nicht beschreibend sein
- Keine Sachangaben zur:
- Beschaffenheit
- Qualität
- Art und Ort der Herstellung
- Bestimmung der Ware
- Preis der Ware.
-
Kein Verstoss gegen die öffentliche Ordnung und die guten Sitten
- Keine Wiedergabe von
- das sittliche, moralische, religiöse oder kulturelle Empfinden störenden Zeichen
- keine die diplomatischen oder internationalen Beziehungen störenden Zeichen
-
Keine Vortäuschung falscher Eigenschaften
- Zum Beispiel bezüglich
- Herkunft
- Qualität
- Beschaffenheit.
Tipps:
-
Wählen Sie ein unterscheidungskräftiges Zeichen
-
Suchen Sie in Ruhe die zutreffenden Waren- und Dienstleistungsklassen aus
-
Gemeingut ist nicht monopolisierbar! Zeichen die der Allgemeinheit bzw. der Konkurrenz offenstehen müssen, sind nicht eintragungsfähig.
Klage vor ordentlichen Gerichten
Eine Schutzrechtsverletzung begründet folgende Ansprüche:
-
Unterlassungsanspruch
-
Beseitigungsanspruch
-
Schadenersatzanspruch
-
Entschädigungsanspruch, inkl. Auskunfts- + Rechnungslegungsanspruch
-
Beseitigungs- bzw. Vernichtungsanspruch.
Nutzen Sie diese Möglichkeiten. Prüfen Sie auch, ob eine Strafanzeige (als Druckmittel mit adhäsionsweise Schadensgeltendmachung) eingereicht werden soll.
Anfechtungsvoraussetzungen
- Die eigene Marke muss die ältere sein als jene des Verletzers
- Bei der eigenen Marke muss während der ersten 5 Jahre der Gebrauch aufgenommen worden sein und der Gebrauch immer noch andauern
- Die Verwechslungsgefahr muss sich kumulativ beziehen auf:
- Wort, Bild oder Wort-Bild und
- Waren- und Dienstleistungsgleichartigkeit
Tipp:
Vergleichslösung als Ziel!
Je nach Verwertungsstadium (und Marketingstrategie) der Marke(n) ist es ein gangbarer Weg, aus der Markenverletzung ein Geschäft zu machen, zB durch Abschluss eines Lizenzvertrages.