Klagen müssen innert einer bestimten Frist angehoben werden. Die im Einzelfall massgebende Frist muss von einem Juristen berechnet werden. Wird eine solche Frist nicht korrekt berechnet, riskiert der Kläger, dass sein Anspruch verjährt oder dass eine speziell vorgesehene Frist verpasst wird.
Verjährungsfristen
Die gewöhnlichen Verjährungsfristen bestimmen sich nach dem Obligationenrecht (OR). Grundsätzlich verjährt eine Forderung nach zehn Jahren.
Eine fünfjährige Verjährungsfrist besteht bei den Forderungen
Durch Schuldbetreibung oder Klage innert einer laufenden Verjährungsfrist wird diese unterbrochen. D.h. sie beginnt in der restlichen Länge wieder neu zu laufen, weshalb der entsprechende Anspruch nicht verjährt.
Klagefristen
Das Gesetz sieht für verschiedene Klagen besondere Fristen vor, bei deren Überschreitung es zu einer Abweisung der Klage kommt.
Besondere Fristen bestehen beispielsweise bei folgenden Klagen:
Vorsicht bei der Klageeinleitung: Durch unrichtige Klageeinleitung werden die sog. bundesrechtlichen Verwirkungsfristen nicht eingehalten!
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