Einsprache-Rekurs-Beschwerde

Hat eine Behörde gegenüber einer Person einen Entscheid getroffen, erlässt Sie meistens eine Verfügung. Eine solche Verfügung kann in der Regel angefochten werden. Die Anfechtung wird durch ein Anfechtungsmittel, auch Rechtsmittel genannt, vorgenommen. Dabei hat das Rechtsmittel je nach massgebendem Gesetz verschiedene Namen wie Einsprache, Rekurs, Beschwerde. Das anwendbare Verfahrensrecht enthält die Regeln, nach denen ein solches Anfechtungsverfahren sich abspielt. Die Kenntnis des Verfahrensrechts und des entsprechenden Rechtsmittels sind unabdingbare Voraussetzung für eine erfolgreiche Durchsetzung der eigenen Ansprüche. Gerne stehen wir Ihnen für eine diesbezügliche Beratung zur Verfügung.