Die Steuer, die sich an der Leistungsfähigkeit von Lohn und Privatvermögen orientiert, wird Einkommenssteuer bezeichnet. Steuersubjekt ist die natürliche Person.
Steuersubjekt
Natürliche Person |
Steuerobjekt
Steuerbares Einkommen |
Steuermass
Steuerfuss (Variable des steuerberechtigten Gemeinwesens) x Steuersatz (idR progressiv)
Selbständigerwerbende bezahlen zusätzlich auf ihrem Einkommen die Sozialabgaben (AHV/IV/EO [Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-Anteil])
Steuerliche Korrekturen/
Bemessungsgrundlagen
Besteuerungsort
Wohnsitz
Geschäftsort als Steuerdomizil bzw. Nebensteuerdomizil
Abzugsfähigkeit
Steueraufwand
Im Gegensatz zu den JP kann die NP die (Einkommens-)Steuern nicht als geschäftsmässig begründeter Aufwand geltend gemacht werden
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