Die Einkommenssteuer

Die Steuer, die sich an der Leistungsfähigkeit von Lohn und Privatvermögen orientiert, wird Einkommenssteuer bezeichnet. Steuersubjekt ist die natürliche Person.

Steuersubjekt                                           

Natürliche Person
(ev. Teilhaber eines Personenunternehmens)

 Steuerobjekt  

  Steuerbares Einkommen

 Steuermass 

Steuerfuss (Variable des steuerberechtigten Gemeinwesens) x  Steuersatz (idR progressiv)
Selbständigerwerbende bezahlen zusätzlich auf ihrem Einkommen  die Sozialabgaben (AHV/IV/EO [Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-Anteil])

Steuerliche Korrekturen/
Bemessungsgrundlagen

  • Nicht abziehbare Kosten und Aufwendungen
  • Aufrechnungen nicht geschäftsmässig begründeter Bezüge

Besteuerungsort

Wohnsitz

  • ev. Aufenthalt

Geschäftsort als Steuerdomizil bzw. Nebensteuerdomizil

  • Steuerausscheidung

Abzugsfähigkeit
Steueraufwand

Im Gegensatz zu den JP kann die NP die (Einkommens-)Steuern nicht als geschäftsmässig begründeter Aufwand geltend gemacht werden